Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Kursprogramm: Es gibt Schwimmkurse zur Wassergewöhnung, für Anfänger und Fortgeschrittene, Tiefwasserkurse und Aquafitness Kurse.
Die neuen Kurse werden über den Newsletter bekannt gegeben. Anmeldungen sind ausschließlich online über das Buchungssystem möglich und sind verbindlich.
Bitte beachten Sie für die Buchung der Kurse die Hinweise zur Einschätzung der Schwimmfähigkeit ihrer Kinder.
Für die Stufe 0 sind keine Vorerfahrungen notwendig, erst mit der Erreichung der jeweiligen Stufenziele, ist eine Anmeldung in der nächst höheren Stufe möglich.
Die Stornogebühr beträgt 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühr mehr. In den Ferien und an Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt (Ausnahmen bezüglich Ferien bei Aqua Fitness Kursen).
Bei den Kursen im SSVE-Bad erhalten Sie einen Ausweis. Dieser berechtigt Sie nur zu den Kurszeiten das Bad zu betreten.
Bitte versuchen Sie die Schwimmfähigkeit Ihres Kindes bei der Kursanmeldung richtig einzuschätzen, damit Ihr Kind Freude am Schwimmkurs hat und entsprechend Fortschritte machen kann. Bei falscher Einstufung behalten wir uns vor, Ihr Kind vom Kurs zurückzustellen und den Platz an ein Kind von der Warteliste zu vergeben.
Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise einen Moment dauert bis die Seite vollständig geladen ist und Sie sich hier direkt online über unser Buchungssystem von YOLAWO für den jeweiligen Kurs anmelden können.
Hallenfreibad Berkheim
Köngener Str. 50
73734 Esslingen
Rohräckerschule Zollberg
Traifelbergstr. 2
73734 Esslingen
Merkel’sches Hallenbad (bis auf Weiteres geschlossen wegen Sanierung)
Mühlstr. 6
73728 Esslingen
SSVE-Vereinsbad
Inselstraße 33
73730 Esslingen
VORBEMERKUNG:
Der SSVE führt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung seit Jahren Kinderschwimmkurse in verschiedenen Bädern, überwiegend in der Stadt und im Landkreis Esslingen durch.
Die jeweiligen Bäderbetreiber haben dem SSVE die Nutzungsmöglichkeit sowie die Räumlichkeiten der Bädereinrichtung für diese Schwimmkurse auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt und hinsichtlich der Einzelheiten zur Benutzung durch die Teilnehmer/innen und deren Begleitpersonen besondere Regelungen vorgesehen.
Diese werden nachstehend für die Teilnehmer/innen und deren Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen in rechtsverbindlicher Form bekannt gegeben.
Die nachstehende Benutzungsordnung ist Bestandteil des Kursvertrages. Die Vertragspartner anerkennen mit Anmeldung und Bestätigung der Kursteilnahme, dass sie von der nachfolgenden Benutzungsordnung Kenntnis genommen haben und diese in vollem Umfang anerkennen.
Die Benutzungsordnung gilt in vertraglich bindender Weise für die gesamte Kursdauer.
1.
Hinsichtlich der Kursdauer gelten die durch den SSVE auf der Grundlage der mit dem Badbetreiber getroffenen Vereinbarung vorgegebenen Kurszeiten.
Die Eltern/Begleitpersonen sind angehalten, die Kursteilnehmer so rechtzeitig vor Kursbeginn in die Eingangshalle der Bädereinrichtung zu verbringen, dass ein Umziehen und eine Vorbereitung für den Kurs in angemessener Zeit möglich sind.
2.
Soweit die Kursteilnehmer/innen aufgrund ihres Alters bzw. ihres körperlichen Zustandes auch während des Umziehens noch der Betreuung durch die Eltern/sonstigen Begleitpersonen bedürfen, haben diese Zutritt in die Umkleidekabinen und Duschen.
Eltern bzw. Begleitpersonen, die die Kursteilnehmer/innen auch in die Umkleidekabinen begleiten und dem jeweiligen Übungsleiter erst am Beckenrand übergeben, tragen bis zur tatsächlichen Übergabe die alleinige Verantwortung und Aufsichtspflicht für die Kursteilnehmer/innen sowie die versicherungsrechtliche Haftung.
Sie entbinden insoweit den SSVE sowie die vor Ort tätigen Übungsleiter von jeglicher Inanspruchnahme bzw. Haftung für Schäden, die dem Kursteilnehmer/in selbst zu Teil oder von diesem/r an fremdem Eigentum verursacht werden.
Im Falle einer Übergabe erst am Beckenrand übernimmt der SSVE bzw. die für diesen tätigen Übungsleiter die Aufsichtspflicht und die damit verbundene versicherungsrechtliche Haftung für die Kursteilnehmer/innen erst mit tatsächlicher Übergabe.
3.
Nach Kursende gilt Entsprechendes:
Für den Fall, dass die Eltern/Begleitpersonen die Kursteilnehmer/innen bereits am Beckenrand wieder in ihre Obhut übernehmen, tragen sie für den weiteren Ablauf (Dusche, Umkleidekabine usw.) die alleinige Verantwortung und Haftung. Sie stellen insoweit den SSVE und die vor Ort tätigen Übungsleiter von jeglicher Inanspruchnahme und Haftung in gleicher Weise frei.
4.
Eltern/Begleitpersonen sind ausschließlich zum Betreten der Umkleidekabinen und der entsprechenden Vor-räume sowie der Duschräume berechtigt. Eine Benutzung der Badehalle bzw. des Schwimmbeckens ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Die Eltern/Begleitpersonen sind in diesem Rahmen angewiesen, nach der Übergabe der Kursteilnehmer/innen die Räumlichkeiten der Bädereinrichtung wieder zu verlassen.
Ein Aufenthalt in einem vorhandenen Wartebereich (Bistro, Eingangshalle, Flur) ist zulässig.
Der SSVE trägt für das weitere Verhalten der Eltern/Begleitpersonen nach Übergabe der Kinder keinerlei Verantwortung.
5.
Für so genannte Baby-Schwimmkurse gilt Folgendes:
Soweit die Kursteilnehmer/innen auch innerhalb des Schwimmbeckens von ihren Eltern/Begleitpersonen betreut bzw. versorgt werden, erhalten diese eine separate Kurskarte. Diese Kurskarte berechtigt zum Betreten der Badehalle sowie des Schwimmbeckens ausschließlich für die Dauer des Kurses.
Eltern/Begleitpersonen nützen in diesem Rahmen die Schwimmhalle und -becken auf eigene Gefahr und Risiko.
Den Eltern/Begleitpersonen obliegt im Rahmen ihrer Mitwirkung die alleinige Aufsichtspflicht über die von ihnen betreuten Kursteilnehmer/innen.
Soweit die Kursteilnehmer/innen auch im Schwimmbecken durch die Eltern/Begleitpersonen betreut werden, beschränkt sich die Haftung der Übungsleiter bzw. des SSVE auf die schwimmerische Ausbildung. Im Übrigen trägt der SSVE und dessen Übungsleiter für das weitere Verhalten der Kursteilnehmer/innen keine Haftung.
6.
Im Übrigen haben Eltern/Begleitpersonen und die Kursteilnehmer/innen die vor Ort aushängende Benutzungsordnung des Badbetreibers sowie Einzelanordnungen zu beachten. Weitere Hinweise durch den SSVE und dessen Übungsleiter ergehen nicht.
Eltern/Begleitpersonen sind für die von ihnen betreuten Kursteilnehmer/innen verantwortlich. Sie haben im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht die Einhaltung der Nutzungsordnung sowie der Anweisungen des Badbetreibers sicherzustellen.
Inkrafttreten der Ordnung
Diese Ordnung wurde am 28.05.2020 durch die Vorstandschaft beschlossen und gilt ab dem 01.06.2020.
Der Vertretungsberechtigte Vorstand
Trainer Schwimmen
Übungsleiterin
Aquafitness
Tel. 0711 317174
galina.bender@ssv-esslingen.de
Übungsleiterin
Kinder
Tel. 0711 317457
ulrike.dierolf@ssv-esslingen.de
Übungsleiterin
Kinder
Tel. 0711 3412417
susanne.finkes@ssv-esslingen.de