Swim & Fun Feriencamp 2024 im SSVE

Swim & Fun Feriencamp 2024 im SSVE

Auf vielfachen Wunsch und wegen erhöhter Nachfrage wird es auch in 2024 eine vollumfängliche Freizeitbetreuung inkl. Spiel, Spaß, Training und leckerer Verpflegung geben.

  • Informationen
  • Anmeldung
  • Benutzungsordnung

Was?

  • Eine schwimmsportlich-ausgerichtete Wochenbetreuung unter dem Motto „Bewegte Ferien“.
  • D.h. Übungseinheiten und abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten (Spielen, Plantschen, etc.) sowie optionale Sonderevents – altersgerecht und den Witterungsverhältnissen angepasst.
  • Tagesvollverpflegung (im SSVE-Clubhaus) inklusive Frühstück, Mittagessen und Abschluss-Snack.
  • Das Feriencamp findet täglich von 8 – 18 Uhr statt.

Wann?

  • Die 2024er Termine werden an dieser Stelle rechtzeitig bekanntgegeben. Aktuell sind 3 bis 4 Wochen in den Pfingst-/ und Sommerferien in der Planung.

Wo?

  • Auf dem SSVE-Vereinsgelände, Inselstraße 33, 73730 Esslingen

Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen:

Diese Veranstaltung richtet sich an Kinder der Jahrgänge 2012-2016, welche bereits schwimmen können (Es ist kein Anfängerschwimmkurs! Eine Strecke von mindestens 50m sollte problemlos am Stück geschwommen werden können.)

Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung.

Wir freuen uns auf Euch!

Das Swim & Fun Organisationsteam

Bei Rückfragen: swimandfun@ssv-esslingen.de


Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise einen Moment dauert bis die Seite vollständig geladen ist und sie sich hier direkt online bei unserem Buchungspartner YOLAWO für das jeweilige Camp anmelden können. Die Buchung kann nur online erfolgen und ist verbindlich.

Termine


Rückfragen: swimandfun@ssv-esslingen.de

BENUTZUNGSORDNUNG
für die Teilnehmer/innen und Begleitpersonen an Kinder-Schwimmkursen des Schwimmsportverein Esslingen e.V.

VORBEMERKUNG:
Der SSVE führt in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung seit Jahren Kinderschwimmkurse in verschiedenen Bädern, überwiegend in der Stadt und im Landkreis Esslingen durch. Die jeweiligen Bäderbetreiber haben dem SSVE die Nutzungsmöglichkeit sowie die Räumlichkeiten der Bädereinrichtung für diese Schwimmkurse auf der Grundlage eines Überlassungsvertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt und hinsichtlich der Einzelheiten zur Benutzung durch die Teilnehmer/innen und deren Begleitpersonen besondere Regelungen vorgesehen. Diese werden nachstehend für die Teilnehmer/innen und deren Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen in rechtsverbindlicher Form bekannt gegeben.
Die nachstehende Benutzungsordnung ist Bestandteil des Kursvertrages. Die Vertragspartner anerkennen mit Anmeldung und Bestätigung der Kursteilnahme, dass sie von der nachfolgenden Benutzungsordnung Kenntnis genommen haben und diese in vollem Umfang anerkennen.

Die Benutzungsordnung gilt in vertraglich bindender Weise für die gesamte Kursdauer.

1.
Hinsichtlich der Kursdauer gelten die durch den SSVE auf der Grundlage der mit dem Badbetreiber getroffenen Vereinbarung vorgegebenen Kurszeiten. Die Eltern/Begleitpersonen sind angehalten, die Kursteilnehmer so rechtzeitig vor Kursbeginn in die Eingangshalle der Bädereinrichtung zu verbringen, dass ein Umziehen und eine Vorbereitung für den Kurs in angemessener Zeit möglich sind.

2.
Soweit die Kursteilnehmer/innen aufgrund ihres Alters bzw. ihres körperlichen Zustandes auch während des Umziehens noch der Betreuung durch die Eltern/sonstigen Begleitpersonen bedürfen, haben diese Zutritt in die Umkleidekabinen und Duschen. Eltern bzw. Begleitpersonen, die die Kursteilnehmer/innen auch in die Umkleidekabinen begleiten und dem jeweiligen Übungsleiter erst am Beckenrand übergeben, tragen bis zur tatsächlichen Übergabe die alleinige Verantwortung und Aufsichtspflicht für die Kursteilnehmer/innen sowie die versicherungsrechtliche Haftung. Sie entbinden insoweit den SSVE sowie die vor Ort tätigen Übungsleiter von jeglicher Inanspruchnahme bzw. Haftung für Schäden, die dem Kursteilnehmer/in selbst zu Teil oder von diesem/r an fremdem Eigentum verursacht werden. Im Falle einer Übergabe erst am Beckenrand übernimmt der SSVE bzw. die für diesen tätigen Übungsleiter die Aufsichtspflicht und die damit verbundene versicherungsrechtliche Haftung für die Kursteilnehmer/innen erst mit tatsächlicher Übergabe.

3.
Nach Kursende gilt Entsprechendes:
Für den Fall, dass die Eltern/Begleitpersonen die Kursteilnehmer/innen bereits am Beckenrand wieder in ihre Obhut übernehmen, tragen sie für den weiteren Ablauf (Dusche, Umkleidekabine usw.) die alleinige Verantwortung und Haftung. Sie stellen insoweit den SSVE und die vor Ort tätigen Übungsleiter von jeglicher Inanspruchnahme und Haftung in gleicher Weise frei.

4.
Eltern/Begleitpersonen sind ausschließlich zum Betreten der Umkleidekabinen und der entsprechenden Vor-räume sowie der Duschräume berechtigt. Eine Benutzung der Badehalle bzw. des Schwimmbeckens ist in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Die Eltern/Begleitpersonen sind in diesem Rahmen angewiesen, nach der Übergabe der Kursteilnehmer/innen die Räumlichkeiten der Bädereinrichtung wieder zu verlassen. Ein Aufenthalt in einem vorhandenen Wartebereich (Bistro, Eingangshalle, Flur) ist zulässig. Der SSVE trägt für das weitere Verhalten der Eltern/Begleitpersonen nach Übergabe der Kinder keinerlei Verantwortung.

5.
Für so genannte Baby-Schwimmkurse gilt Folgendes:
Soweit die Kursteilnehmer/innen auch innerhalb des Schwimmbeckens von ihren Eltern/Begleitpersonen betreut bzw. versorgt werden, erhalten diese eine separate Kurskarte. Diese Kurskarte berechtigt zum Betreten der Badehalle sowie des Schwimmbeckens ausschließlich für die Dauer des Kurses. Eltern/Begleitpersonen nützen in diesem Rahmen die Schwimmhalle und -becken auf eigene Gefahr und Risiko. Den Eltern/Begleitpersonen obliegt im Rahmen ihrer Mitwirkung die alleinige Aufsichtspflicht über die von ihnen betreuten Kursteilnehmer/innen. Soweit die Kursteilnehmer/innen auch im Schwimmbecken durch die Eltern/Begleitpersonen betreut werden, beschränkt sich die Haftung der Übungsleiter bzw. des SSVE auf die schwimmerische Ausbildung. Im Übrigen trägt der SSVE und dessen Übungsleiter für das weitere Verhalten der Kursteilnehmer/innen keine Haftung.

6.
Im Übrigen haben Eltern/Begleitpersonen und die Kursteilnehmer/innen die vor Ort aushängende Benutzungsordnung des Badbetreibers sowie Einzelanordnungen zu beachten. Weitere Hinweise durch den SSVE und dessen Übungsleiter ergehen nicht. Eltern/Begleitpersonen sind für die von ihnen betreuten Kursteilnehmer/innen verantwortlich. Sie haben im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht die Einhaltung der Nutzungsordnung sowie der Anweisungen des Badbetreibers sicherzustellen.
Inkrafttreten der Ordnung

Diese Ordnung wurde am 28.05.2020 durch die Vorstandschaft beschlossen und gilt ab dem 01.06.2020.

Der Geschäftsführende Vorstand
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