Happy New Year und Willkommen 2023!

Happy New Year und Willkommen 2023!
4. Januar 2023

Liebe SSVEler, liebe Mitglieder,

auch wir möchten die Gelegenheit nicht versäumen, euch allen und euren Familien ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr zu wünschen. Mögen eure Wünsche in Erfüllung gehen, eure Pläne durchführbar sein und ihr all das erreichen, was ihr euch für das frisch gestartete Jahr 2023 vorgenommen habt.

Wir haben uns ja auch einiges vorgenommen, zum Beispiel als erstes Wiedersehen mit interessierten Mitgliedern den traditionellen Neujahrsbrunch!

Der findet am 15.01.2022 im Clubhaus SSVE statt.

Einlass ab 10:30 Uhr, Beginn 11:00 Uhr 

Die Bewirtung erfolgt wie gewohnt durch das Neujahresbrunch-Team, in diesem Jahr mit Unterstützung der SSV-Esslingen U12-Jugendmannschaft. Das Trinkgeld geht wie üblich in die Mannschaftskasse. 

Wir bitten um Anmeldung unter: Kosta@ssv-esslingen.de

Wir hoffen, wir sehen uns im Clubhaus!? Und denkt daran: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, schnell sein lohnt sich.

 

Restplätze im Kurs „Wassergewöhnung ab 4 Jahre“

Außerdem wurde uns gerade aus dem BFG Team gemeldet, dass wir noch einige (ganz wenige) Plätze im folgenden Schwimmkurs haben:

Wassergewöhnung ab 4 Jahre

Termine: Mittwochs, 16.15 bis 17 Uhr, und 17.00 bis 17.45 Uhr

Start: ab 18.01.2023

Ort: Rohräckerschule

Anmeldung dazu bitte ausnahmsweise direkt an Susi Baum: susi.baum@ssv-esslingen.de

 

Zu guter Letzt noch die jährliche Erinnerung an den Stichtag 31.01.2023 für die Ermäßigungsbescheinigungen.

Wie bereits 2020 angekündigt und auf allen „Kanälen“ bekannt gemacht, haben wir die Vorgehensweise bzgl. der Inanspruchnahme eines reduzierten Mitgliedsbeitrages geändert. Möchten Sie für sich oder Ihre Kinder einen reduzierten Beitrag bezahlen, dann bitten wir um Zusendung einer entsprechenden Bescheinigung bis zum 31.01.2023. Gerne per e-Mail an die Geschäftsstelle: info@ssv-esslingen.de

Ab dem Jahr, in dem ein Mitglied 18 Jahre alt wird, ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Einen reduzierten Beitrag gibt es bspw. für Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwillige eines sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.

Wir werden auch für die kommende Saison die ermäßigten Beiträge bei rechtzeitiger Einreichung selbstverständlich sehr gerne berücksichtigen. Da wir allerdings einen enormen Aufwand damit haben, wenn Bescheinigungen zu spät oder wie in über 90 % der Fälle gar nicht vorgelegt werden, ist der Stichtag gemäß Vorstandsbeschluss nun jeweils der 31. Januar für das anlaufende Jahr.

Der Rentner-/Pensionärsausweis muss nur einmalig vorgelegt werden. ALLE anderen Bescheinigungen müssen satzungskonform jährlich ohne Aufforderung neu vorgelegt werden.

Im Interesse des Vereins bitten wir um Verständnis, dass bei Nichtvorlage der entsprechenden Bescheinigung bis 31. Januar zukünftig der volle Beitrag berechnet wird.

 

In diesem Sinne: Auf eine gutes, gemeinsames 2023!

 

Euer Vorstand & die Geschäftsstelle

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