Mietregeln SSVE 2021 – Update zum 17.05.2021

Liebe SSVE-Mitglieder,

die derzeitigen Corona-Regeln erlauben KEINEN allgemeinen Publikumsverkehr auf unserem Vereinsgelände. Damit bleibt das Freibad bis auf weiteres geschlossen. Die Möglichkeit der exklusiven Anmietung einer Bahn steht allen SSVE-Mitgliedern offen, sofern die Regeln sehr strikt eingehalten werden und keine Gefahr für die Ansteckung der eigenen und fremden Personen besteht.

D.h. die Nicht-Einhaltung der folgenden Regeln zieht Sanktionen bis hin zum Vereinsausschluss nach sich und gefährdet den hoffentlich bald relativ normalisierten Freibadbetrieb enorm.

  • Die Anmietung einer Bahn erfolgt ausschließlich online über die Website https://ssv-esslingen.de/hp/ssve2021/ Für diejenigen, die sich mit der Online-Buchung schwertun, besteht ab sofort die Möglichkeit, direkt bei der Aufsicht zu buchen. 
  • Die Anmietung ist grundsätzlich innerhalb unserer üblichen Zeiten (5-23 Uhr) möglich, wobei Ausgangssperren u.ä. eingepflegt werden. Die Randzeiten sind nur bis ca. 24 Stunden vorher buchbar, da jeweils für Aufsicht gesorgt werden muss. Das Betreten des SSVE-Geländes ist bis auf weiteres nur zulässig, wenn VOR Betreten eine Anmietung vorgenommen wurde. Die anmietende Person bestätigt, dass die Miet-Bahn ausschließlich von einer der Corona-Regeln zulässigen Personengruppe benützt wird – die Bestätigung erfolgt sowohl bei der Online-Anmeldung als auch per Unterschrift auf der vor Ort auszufüllenden Laufkarte.
  • Die anmietende Person mit ihrer Gruppe wird ausschließlich den farblich markierten Laufweg zum gemieteten Pavillon und der Schwimmbahn gehen und sich ausschließlich innerhalb der zugeordneten Markierung aufhalten.
  • Sofern sich die zulässige Personengruppe innerhalb der Markierung und dem zulässigen Zeitfenster befindet, steht ihr die Nutzung innerhalb der regulären Badeordnung frei.
  • Sollte die Begegnung mit einer anderen Person (z.B. Aufsicht oder Platzwart) passieren, sind immer die per Verordnung vorgesehenen Abstände von 1,5m zu wahren.
  • Die anmietende Person füllt die Laufkarte korrekt und vollständig aus und legt diese VOR dem Schwimmen mit der Mietgebühr (€ 10 pro Stunde ab 1.5.21) auf den zugeordneten Stehtisch unter dem zugeordneten Pavillon.
  • Der Zugang erfolgt max. 10 Minuten vor Mietbeginn – das Entkleiden im zugeordneten Pavillon. Die Beckendusche im zugeordneten Bereich MUSS vor dem Schwimmen verwendet werden.
  • Die Sammelumkleidekabinen sowie die Duschen im Sanitärgebäuden dürfen NICHT betreten und verwendet werden. Athletik-Training an Land ist während der zugeordneten Mietzeit auf dem Gelände ausschließlich bei der Anmietung des „Blauen Bereichs“ – Bahn 1/2 – in genau diesem Bereich zulässig.
  • Spätestens 10 Minuten nach Mietende muss das SSVE-Gelände verlassen sein.
  • Die Benutzung des Sportbeckens ohne vorherige Anmietung zieht sofort die doppelte Mietgebühr (€ 30) nach sich. Bei Wiederholung erfolgt die zeitlich begrenzte Sperre, dann der Entscheid des Geschäftsführenden Vorstands zum weiteren Verfahren bis hin zum Vereinsausschluss. Bitte bedenkt, dass wir schnellstmöglich wieder zu einem Publikumsverkehr für unsere Mitglieder zurückkehren möchten. Nutzt die derzeitige Möglichkeit einfach im Rahmen der Zulässigkeit – fair, anständig und mit großer Sicherheit für alle!
  • Die Aufsicht befindet sich in der Sternwarte (=Kampfrichterhäuschen in der Mitte der langen Beckenseite auf der Tribünenseite) – den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.

Bleibt gesund und aktiv!

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