„Corona“-Update vom Geschäftsführenden Vorstand
Liebe SSVE-Mitglieder,
die derzeitigen Corona-Regeln erlauben KEINEN allgemeinen Publikumsverkehr auf unserem Vereinsgelände. Damit muss das Freibad bis auf weiteres für die übliche, umfassende Nutzung leider geschlossen bleiben.
Ab Freitag, 23.04.2021, besteht allerdings die Möglichkeit der exklusiven Anmietung einer Bahn (€ 15/Stunde) durch SSVE-Mitglieder. Sehr wichtig ist dabei, dass die Regeln sehr strikt eingehalten werden und keine Gefahr für die Ansteckung von Personen besteht.
D.h. die Nicht-Einhaltung der folgenden Regeln zieht Sanktionen bis hin zum Vereinsausschluss nach sich und gefährdet den hoffentlich bald relativ normalisierten Freibadbetrieb enorm.
- Die Anmietung einer Bahn erfolgt ausschließlich online über die Website https://ssv-esslingen.de/hp/ssve2021/
Eine Erklärung, wie die Terminbuchung erfolgt, gibt es hier.
- Das Betreten des SSVE-Geländes ist bis auf weiteres nur zulässig, wenn VOR Betreten eine Anmietung vorgenommen wurde.
- Die möglichen Mietzeiten entsprechen grundsätzlich unseren üblichen Zeiten: 5-23 Uhr, wobei selbstverständlich die jeweils gültigen Ausgangssperren eingepflegt werden.
- Die anmietende Person bestätigt, dass die Miet-Bahn ausschließlichvon einer der Corona-Regeln zulässigen Personengruppe benützt wird – die Bestätigung erfolgt sowohl bei der Online-Anmeldung als auch per Unterschrift auf der vor Ort auszufüllenden Laufkarte.
- Die anmietende Person wird ausschließlich den farblich markierten Laufweg zum gemieteten Pavillon und der Schwimmbahn gehen und sich ausschließlich innerhalb der zugeordneten Markierung aufhalten.
- Sofern sich die zulässige Personengruppe innerhalb der Markierung und dem zulässigen Zeitfenster befindet, steht ihr die Nutzung innerhalb der regulären Badeordnung frei.
- Sollte die Begegnung mit einer anderen Person (z.B. Aufsicht oder Platzwart) passieren, sind immer die per Verordnung vorgesehenen Abstände von 1,5m zu wahren.
- Die anmietende Person füllt die Laufkarte korrekt und vollständig aus und legt diese VOR dem Schwimmen mit der Mietgebühr (€ 15 pro Stunde) auf den zugeordneten Stehtisch unter dem zugeordneten Pavillon.
- Die Benutzung des Sportbeckens ohne vorherige Anmietung zieht sofort die doppelte Mietgebühr nach sich. Bei Wiederholung erfolgt die zeitlich begrenzte Sperre, dann der Entscheid des Geschäftsführenden Vorstands zum weiteren Verfahren bis hin zum Vereinsausschluss. Bitte bedenkt, dass wir schnellstmöglich wieder zu einem allgemeinen Publikumsverkehr für unsere Mitglieder zurückkehren möchten. Nutzt die derzeitige Möglichkeit einfach im Rahmen der Zulässigkeit – fair, anständig und mit großer Sicherheit für alle!
- Der Zugang erfolgt max. 10 Minuten vor Mietbeginn – das Entkleiden im zugeordneten Pavillon. Die Beckendusche im zugeordneten Bereich MUSS vor dem Schwimmen verwendet werden.
- Die Sammelumkleidekabinen sowie die Duschen im Sanitärgebäuden dürfen NICHT betreten und verwendet werden.
- Athletik-Training an Land ist während der zugeordneten Mietzeit auf dem Gelände ausschließlich bei der Anmietung des „Blauen Bereichs“ – Bahn 1/2 – in genau diesem Bereich zulässig.
- Spätestens 15 Minuten nach Mietende muss das SSVE-Gelände verlassen sein.
- Die Aufsicht befindet sich in der Sternwarte (=Kampfrichterhäuschen in der Mitte der langen Beckenseite auf der Tribünenseite) – den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten.
Wir hoffen, so zumindest eine Option geschaffen zu haben, momentan überhaupt Wasser nutzen zu können. Die einzige Alternative zu diesem Konzept heißt leider ganz klar „keine SSVE-Öffnung für Freizeitschwimmer“.
Bleibt gesund und aktiv!
Sportliche Grüße
Carola Orszulik Ulrike Epple Dr. Wolfgang Biegert
P.S. In der Vereins-App ist die Wassertemperatur zurzeit täglich online abzufragen! Gestern Mittag, 14 Uhr: 22°C
P.P.S. Anfragen betreffend Aufsichtsübernahme bitte an buchung@ssv-esslingen.de