Stichtag 31.01. für die Bescheinigungen für den reduzierten Beitrag // Absage Neujahrsbrunch

Stichtag 31.01. für die Bescheinigungen für den reduzierten Beitrag // Absage Neujahrsbrunch
15. Januar 2022

Liebe SSVE Mitglieder, 

zunächst möchten wir Ihnen und euch ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2022 wünschen. Wir hoffen wohl alle, das wir bald zur Normalität zurückkehren können, auch wenn es im Moment noch in einiger Ferne zu sein scheint. 

Leider müssen wir tatsächlich auch unseren diesjährigen Neujahrsbrunch Corona-bedingt absagen. Wir hatten gehofft, euch bessere Neuigkeiten zum Jahresbeginn liefern zu können, aber aus offensichtlichen Gründen müssen wir dieses Jahr davon noch einmal Abstand nehmen. Leider!

 

Da wir aber gerade Ihre und eure Aufmerksamkeit haben, möchten wir hiermit noch eine letzte Erinnerung für die Bescheinigungen zusenden! Wie im Jahr 2020 angekündigt und auf allen „Kanälen“ bekannt gemacht, haben wir die Vorgehensweise bzgl. der Inanspruchnahme eines reduzierten Mitgliedsbeitrages geändert. Möchten Sie für sich oder Ihre Kinder einen reduzierten Beitrag bezahlen, dann bitten wir um Zusendung einer entsprechenden Bescheinigung bis zum 31.01.2022. Gerne per e-Mail an die Geschäftsstelle: info@ssv-esslingen.de

Ab dem Jahr, in dem ein Mitglied 18 Jahre alt wird, ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Einen reduzierten Beitrag gibt es bspw. für Schüler, Auszubildende, Studenten, Freiwillige eines sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes.

Wir werden auch für die kommende Saison die ermäßigten Beiträge bei rechtzeitiger Einreichung selbstverständlich sehr gerne berücksichtigen. Da wir allerdings einen immensen Aufwand damit haben, wenn Bescheinigungen zu spät oder wie in über 90 % der Fälle gar nicht vorgelegt werden, ist der Stichtag gemäß Vorstandsbeschluss nun jeweils der 31. Januar für das anlaufende Jahr.

Der Rentner-/Pensionärsausweis muss nur einmalig vorgelegt werden. ALLE anderen Bescheinigungen müssen satzungskonform jährlich ohne Aufforderung neu vorgelegt werden.

Im Interesse des Vereins bitten wir um Verständnis, dass bei Nichtvorlage der entsprechenden Bescheinigung bis 31. Januar zukünftig der volle Beitrag berechnet wird.

Vielen Dank für Ihre/Eure Mitarbeit.

Axel Hänchen
– Leiter der Geschäftsstelle –

 

Foto: BeLa Sportfoto

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